Seit Herbst 2007 besteht die Möglichkeit auf freiwilliger Basis Prüfungen in den Fächern Arbeitsrecht (Individuales und Kollektives), Wirtschaft (Betriebs- und Volkswirtschaft) und Sozialpolitik am Ende jedes Moduls abzulegen.
Bisher nutzten -je nach Themenbereich- zwischen 1/3 bis 2/3 der TeilnehmerInnen diese Form der Selbstüberprüfung.
2 Antworten so far ↓
wgs08 // 24. Juni 2008 um 13:16
ja, ja
wgs08 // 24. Juni 2008 um 13:17
in ordnung
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